| Rechtsanwalt Alexander Friedhoff | |||||||||||||||
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-FalschparkenGerade in einer Stadt wie Berlin kommt es häufig vor, dass aufgrund Parkplatzmangels und zur Vermeidung von Kosten in den vielen Zonen mit Parkraumbewirtschaftung Knöllchen bewusst riskiert werden. Viele Autofahrer, insbesondere solche, die häufig mit dem Auto in der Stadt unterwegs sind, sehen davon ab, jedes Mal einen Parkschein zu ziehen, da im Falle des Erwischtwerdens ja nur einen Verwarnungsgeld von fünf Euro droht. Über einen längeren Zeitraum gesehen ist dies wirtschaftlich sicher sinnvoll. Allerdings wird dabei nicht bedacht, dass viele Verkehrsverstöße, auch im ruhenden Verkehr, d.h. beim Parken, dazu führen können, dass die Führerscheinbehörde den sog. Idiotentest, d.h. eine medizinisch-psychologische Untersuchung, MPU, anordnet, was im Falle des Nichtbestehens bzw. der Nichtbeibringung eines solchen Gutachtens die Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge hat. Die Neuerteilung der Fahrerlaubnis kann der dann erst wieder nach Ablauf von sechs Monaten erfolgen. Zu beachten ist in solchen Fällen auch, dass bei Einräumung eines derartigen Verhaltens nicht nur ein Verwarnungsgeld von fünf Euro, sondern ein Bußgeld und die Eintragung von Punkten im Verkehrszentralregister droht, da in solchen Fällen vorsätzliches Handeln angenommen wird. Dies hat dann auch noch die unschöne Begleiterscheinung, dass die Rechtsschutzversicherung nicht bezahlt, weil bei vorsätzlichem Handeln kein Versicherungsschutz gewährt wird bzw. dieser nachträglich entfällt. Im Zusammenhang mit der Rechtsschutzversicherung ist auch noch zu beachten, dass diese möglicherweise nicht greift, wenn es sich um Parkverstöße handelt. Die säumige Beauftragung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht prüfen, damit später bei Ablehnung der Deckungszusage durch die Rechtsschutzversicherung keine Kosten bei ihnen hängen bleiben. Sollten Sie wegen eines Parkverstoßes einen Bußgeldbescheid erhalten, setzen Sie sich mit mir in Verbindung und machen gegenüber der Bußgeldstelle keine Angaben, da dies möglicherweise zu ihrem Nachteil gegen sie verwandt werden kann. Ich beantrage dann Akteneinsicht, um die Angelegenheit in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu prüfen und das Beste für Sie herauszuholen. Haben Sie schon Post von der Führerscheinbehörde erhalten, so ist die schnelle Einschaltung eines Anwalts unerlässlich, da in der Regel kurze Anhörungsfristen gesetzt werden und die Führerscheinbehörde die sofortige Vollziehung der Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet, was zur Folge hat, dass sie mit sofortiger Wirkung von ihrer Fahrerlaubnis keinen Gebrauch mehr machen können. Hier hilft dann nur die Beantragung von Eilrechtsschutz beim Verwaltungsgericht, der effektiv und ohne große Zeitverzögerung aber nur dann sinnvoll in Anspruch genommen werden kann, wenn die Angelegenheit durch mich vorher in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht aufgeklärt wurde. Wenn ich erst einmal den Sachverhalt aufklären muss, führt die natürlich zu einer zeitlichen Verzögerung, was im Hinblick darauf, dass sie von ihrer Fahrerlaubnis keinen Gebrauch machen können, lästig ist und durch eine möglichst unverzügliche Beauftragung eines Anwalts vermieden werden kann.
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