| Rechtsanwalt Alexander Friedhoff | |||||||||||||||
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-Rote AmpelSogenannte Rotlichverstöße, d.h. das Passieren einer roten Ampel in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil, sind in 2 Konstellationen von Bedeutung. Der einfache Rotlichtverstoß, bei dem die Ampel max. 1 Sekunde rotes Licht beim Passieren abstrahlt und der qualifizierte Rotlichtverstoß, bei dem die Ampel schon länger als eine Sekunde rot ist. Beim Passieren der Ampel innerhalb 1 Sekunde nach dem Umspringen auf rot droht eine Geldbuße von 90,- EUR und die Eintragung von 3 Punkten, Bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens drohen 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot, In fast allen Fällen droht also ein Fahrverbot, so dass die Beauftragung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht unerläßlich ist, will man nicht einen Monat auf die Annehmlichkeiten des Autofahrens verzichten. Ich beantrage in solchen Fällen zunächst einmal Akteneinsicht , um die Korrektheit der Messung zu überprüfen. Ist diese korrekt, bleibt nur noch die Möglichkeit, anhand der zahlreichen Rechtsprechung einen Ausnahmefall darzulegen, der es rechtfertigt, von der Verhängung eines Fahrverbots abzusehen. |
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