Rechtsanwalt Alexander Friedhoff    
Fachanwalt für Verkehrsrecht  
             
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Rechtsanwalt
Alexander Friedhoff

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RA und Notar C. Knoop

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10711 Berlin

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Fax: 030-890696510
 
   
 
       

-Unfall

Nach einem Unfall ist es unerlässlich, eine Beweissicherung zum Unfallhergang und zur Höhe des eingetretenen Schadens vorzunehmen.

Sofern nach Lektüre dieser Zeilen noch möglich, machen sie Fotos von der Unfallstelle und den beteiligten Fahrzeugen, so dass anhand zeitnah aufgenommener Fotos der Unfallhergang später noch rekonstruiert werden kann.

Häufig ist es nämlich so, dass Unfallgegner, die den Unfall schuldhaft verursacht haben, ihre Schuld vor Ort zugeben und sodann nach Beratung durch Freunde oder Rechtsanwälte ihre Unfalldarstellung so abändern, dass die Schuldfrage nicht mehr eindeutig ist.

Dies kann dadurch vermieden werden, dass unmittelbar nach dem Unfall entsprechende Dokumentationen des Unfallherganges erfolgen. Dies geschieht einerseits dadurch, dass man Fotos von der Unfallstelle und den beteiligten Fahrzeugen unmittelbar nach dem Unfall anfertigt. Andererseits kann dies auch dadurch realisiert werden, dass man sich den Unfallhergang schriftlich vom Unfallgegner oder von Zeugen bestätigen lässt.

Sodann sollte unverzüglich die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung informiert werden, damit diese später nicht den Vorwurf einer so genannten Obliegenheitsverletzung machen kann.

Außerdem ist der Gang zum Fachanwalt für Verkehrsrecht unerlässlich, damit dieser sämtliche Schadenspositionen in voller Höhe geltend machen kann. Der Fachanwalt für Verkehrsrecht berät dann auch dazu, was gegebenenfalls an Beweisen noch zu sichern ist.

Welche Schadenspositionen im Einzelfall geltend gemacht werden können, erfahren sie durch anklicken der nachfolgenden drei Links.  
 
         
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