Rechtsanwalt Alexander Friedhoff    
Fachanwalt für Verkehrsrecht  
             
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-Schmerzensgeld

Bei einer Verletzung durch einen Verkehrsunfall haben sie Anspruch auf Schmerzensgeld, Ersatz ihres Verdienstausfalls bzw. des Erwerbsschadens und Ersatz der Heilbehandlungskosten, soweit die Krankenversicherung nicht eintritt. Auch vermehrte Bedürfnisse, wie die Kosten einer Kurbehandlung, Umschulungsmaßnahmen, orthopädische Hilfsmittel oder ein so genannter Haushaltsführungsschaden sind zu ersetzen.

Im Fall der Tötung eines nahen Angehörigen haben die Hinterbliebenen neben dem Ersatz der Beerdigungskosten Anspruch auf Übernahme der Unterhaltsverpflichtungen des Getöteten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch der Schock, der durch den Unfalltod des Angehörigen herbeigeführt wird, Ansprüche begründen.

Der bei einem Verkehrsunfall am häufigsten vorkommende Personenschaden ist das so genannte Halswirbelsäulen-Syndrom (HWS-Syndrom oder auch HWS-Distorsion), dass im Volksmund "Schleudertrauma" genannt wird.

Ursache dieses mit erheblichen Nacken-und Kopfschmerzen verbundenen Krankheitsbildes ist eine Überdehnung der Halswirbelsäule als Folge eines Zusammenstoßes mit einem anderen Fahrzeug.

Das Besondere an dieser Verletzung ist, dass die Schmerzen nicht sofort nach dem Unfall, sondern erst bis zu 24 h später auftreten. Unterschieden werden Verletzungen ersten bis dritten Grades. Bei einem einfachen HWS-Syndrom mit einer Arbeitsunfähigkeit von etwa zwei Wochen kann ein Schmerzensgeld von etwa 500 € realisiert werden.  
 
         
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